Mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes per Januar 2024, welches sich an der UN0-Behindertenrechtskonvention orientiert, wird die Gewährung grösstmöglicher Selbstbestimmung weiter gestärkt und ausgebaut. Basierend darauf steht die Stiftung Sternwies mitten in der Weiterentwicklung der Bereiche Arbeit und Wohnen. Diese werden im Spannungsfeld der autonomen Lebensweise und deren Grenzen sowie im Kontext der gesellschaftlichen, gesetzlichen und wirtschaftlichen Veränderungen sorgsam weiterentwickelt.
SEBE begrüsst die Entwicklung ambulanter Angebote, leistet aber keine finanzielle Unterstützung dafür. Das heisst, dass die Stiftung Sternwies für den Aufbau und die Entwicklung selbstverantwortlich und entsprechend vermehrt auf Spenden angewiesen ist.
Die Geschäftsführung freut sich über Ihre Kontaktaufnahme, Telefon 044 929 85 01.
Stiftung Sternwies
Im Jöndler 4
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