Spenden, Legate und weitere Zu­weisungen

Mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes per Januar 2024, welches sich an der UN0-Behindertenrechtskonvention orientiert, wird die Gewährung grösstmöglicher Selbstbestimmung weiter gestärkt und ausgebaut. Basierend darauf steht die Stiftung Sternwies mitten in der Weiterentwicklung der Bereiche Arbeit und Wohnen. Diese werden im Spannungsfeld der autonomen Lebensweise und deren Grenzen sowie im Kontext der gesellschaftlichen, gesetzlichen und wirtschaftlichen Veränderungen sorgsam weiterentwickelt.

SEBE begrüsst die Entwicklung ambulanter Angebote, leistet aber keine finanzielle Unterstützung dafür. Das heisst, dass die Stiftung Sternwies für den Aufbau und die Entwicklung selbstverantwortlich und entsprechend vermehrt auf Spenden angewiesen ist.

Die Geschäftsführung freut sich über Ihre Kontaktaufnahme, Telefon 044 929 85 01.

Stiftung Sternwies
Im Jöndler 4
8618 Oetwil am See
Bitte Vermerk angeben.

Bankverbindung
Zürcher Kantonalbank
8707 Meilen
IBAN: CH86 0070 0114 8075 3469 4
Konto: 1148-7534.694

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  • Geben Sie den Betrag ein, den Sie an die Stiftung Sternwies spenden möchten
  • Schliessen Sie die Zahlung ab

 

Zuwendungen werden auf Ihren Wunsch einem der folgenden Fonds zugewiesen.

Spendenfonds

Der Fonds orientiert sich an den gültigen Statuten der Stiftung Sternwies, deren Angebote auf Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung ausgerichtet sind. In Ergänzung zu den weiteren Fonds dient er zur Finanzierung von Auslagen mit allgemeinem und kollektivem Verwendungszweck. Die Mittel aus dem Fonds werden für die Finanzierung verschiedener Ausrichtung verwendet (Weiterentwicklung der Dienstleistungen, neue Projekte, Umbau der Infrastruktur etc.).

Fonds «Kulturveranstaltungen»

Der Fonds richtet sich an alle Bewohnerinnen und Bewohner und an die Klientel mit einer psychischen Beeinträchtigung der Stiftung Sternwies. Er dient zur Förderung der Freizeitgestaltung, der sozialen Kontakte und der Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben. Die Mittel aus dem Fonds werden für die Finanzierung von Anlässen, Ausflügen, Ferien, Freizeitaktivitäten, Veranstaltungen für Angehörige etc. verwendet, die den Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung nicht weiterverrechnet werden können.

Fonds «Finanzierung Nicht-IV-Berechtigter»

Der Fonds richtet sich an die Klientel mit einer psychischen Beeinträchtigung in der Stiftung Sternwies, welcher ein Invaliditätsnachweis der Invalidenversicherung (IV) oder ein Vorbescheid der IV-Stelle fehlt (Rentenabklärung, Rentenverlust, laufendes Rekursverfahren etc.). Er dient zur Abfederung der Finanzierung bei Härtefällen, die von der Subventionsbehörde nicht anerkannt werden. Die Mittel aus dem Fonds werden für die Finanzierung von Beschäftigungen von «Nicht-IV-Berechtigten» im Arbeitszentrum verwendet.