Spenden, Legate und weitere Zu­weisungen

Finanzielle Zuwendungen werden auf Ihren Wunsch einem der folgenden Fonds zugewiesen.

Fonds «Finanzierung Nicht-IV-Berechtigter»

Der Fonds richtet sich an die Klientel mit einer psychischen Beeinträchtigung in der Stiftung Sternwies, welcher ein Invaliditätsnachweis der Invalidenversicherung (IV) oder ein Vorbescheid der IV-Stelle fehlt (Rentenabklärung, Rentenverlust, laufendes Rekursverfahren etc.). Er dient zur Abfederung der Finanzierung bei Härtefällen, die von der Subventionsbehörde nicht anerkannt werden. Die Mittel aus dem Fonds werden für die Finanzierung von Beschäftigungen von «Nicht-IV-Berechtigten» im Arbeitszentrum verwendet.

Fonds «Kulturveranstaltungen»

Der Fonds richtet sich an alle Bewohnerinnen und Bewohner und an die Klientel mit einer psychischen Beeinträchtigung der Stiftung Sternwies. Er dient zur Förderung der Freizeitgestaltung, der sozialen Kontakte und der Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben. Die Mittel aus dem Fonds werden für die Finanzierung von Anlässen, Ausflügen, Ferien, Freizeitaktivitäten, Veranstaltungen für Angehörige etc. verwendet, die den Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung nicht weiterverrechnet werden können.

Die Geschäftsführung freut sich über Ihre Kontaktaufnahme, Telefon 044 929 85 01.

Bankverbindung
Stiftung Sternwies
Im Jöndler 4
8618 Oetwil am See
Bitte Vermerk angeben.

Raiffeisen Rapperswil-Jona
8645 Jona
IBAN: CH93 8080 8008 0992 9822 2
Konto: 01-16451-4