Das Betreuungspersonal setzt sich zusammen aus motivierten und qualifizierten Gruppenleitern. Die Fachkräfte pflegen einen engen Kontakt mit den zuständigen Behörden, mit anderen geschützten Werkstätten, angegliederten Institutionen und dem näheren Umfeld der Beschäftigten.
In den geschützten Werkstätten arbeiten psychisch behinderte Erwachsene ab 18 Jahren in der Regel bis zum Pensionsalter. Sie bringen die grundsätzliche Bereitschaft zur freiwilligen Mitarbeit mit und verfügen über eine minimale Arbeits- und Gruppenfähigkeit. Für ihre Arbeit werden die Beschäftigten gemäss den Richtlinien des Bundesamtes für Sozialversicherungen entschädigt.
Sternwies, Stiftung für Wohnen und Arbeiten
Arbeitszentrum
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